Eine Gewährleistungsversicherung für die Arztpraxis ist ein spezialisiertes Versicherungsprodukt, das insbesondere Zahnarztpraxen und Implantologen schützt, wenn bei zahnärztlichen oder chirurgischen Leistungen Nachbesserungsansprüche entstehen.

Die Gewährleistungsversicherung übernimmt die Kosten für Nachbesserungen oder Ersatz fehlerhafter zahntechnischer Arbeiten (z. B. Zahnersatz, Implantate) und ergänzt damit die Berufshaftpflicht, die primär Schadenersatz für Körper- und Vermögensschäden deckt. Besonders relevant ist sie für Praxen, die umfangreiche Prothetik-Leistungen erbringen.

Hintergrund

Im zahnärztlichen Bereich entstehen Gewährleistungsansprüche häufig bei Kronen, Brücken und Implantaten; die zivilrechtliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre. Kommt es zu Materialversagen oder Verarbeitungsfehlern, trägt der Zahnarzt das Nachbesserungsrisiko, das Kosten von einigen Hundert bis mehreren Tausend Euro verursachen kann. Eine Gewährleistungsversicherung übernimmt diese Kosten gegen einen Jahresbeitrag von typischerweise 300 bis 1.500 Euro, abhängig vom Prothetikumsatz der Praxis. Die Berufshaftpflicht deckt diese Fälle oft nicht oder nur eingeschränkt ab.

Wann gilt das nicht?

Bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz leistet keine Versicherung. Reiner Normalverschleiß von Zahnersatz ist ebenfalls nicht versichert. Allgemeinärztliche Praxen ohne prothetische Leistungen benötigen in der Regel keine Gewährleistungsversicherung.

Ärzteversichert hilft Zahnarztpraxen und chirurgischen Spezialisten dabei, ihren Gewährleistungsschutz richtig zu dimensionieren und Überschneidungen mit der Berufshaftpflicht zu vermeiden.

Quellen

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