GKV-Bonusprogramme sind Zusatzleistungen der Krankenkassen, die Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten wie Vorsorgeuntersuchungen, sportliche Aktivitäten oder Impfungen mit Prämien oder Prämienerstattungen belohnen.
Nach § 65a SGB V dürfen Krankenkassen ihren Versicherten Bonusprogramme anbieten, die Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Vorsorge incentivieren. Prämien können bar ausgezahlt oder als Beitragsreduzierung gewährt werden; jährliche Bonushöhen von 50 bis 300 Euro sind je nach Kasse und Programm möglich.
Hintergrund
Fast alle großen GKV-Kassen bieten heute strukturierte Bonusprogramme an. Typische Leistungen für Bonuspunkte: Teilnahme an Gesundheitscheck-ups (Krebsvorsorge, Herzkreislauf), Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Nichtraucherkurs, Impfungen und Zahnvorsorge. Für Ärzte als GKV-Patienten bieten diese Programme einen direkten Mehrwert. Als Praxisinhaber sind Ärzte auch Ansprechpartner für Patienten, die Bonusnachweis-Bescheinigungen benötigen (z. B. Teilnahmebestätigung für Vorsorgeuntersuchung). Das Ausstellen solcher Bescheinigungen ist eine Serviceleistung ohne gesonderten Abrechnungsanspruch.
Wann gilt das nicht?
PKV-Versicherte und privatärztlich behandelte Patienten profitieren nicht von GKV-Bonusprogrammen. Bonusprogramme gelten nur für die eigene Kassenmitgliedschaft, nicht für mitversicherte Kinder. Leistungen, die nicht durch die Kasse als bonusfähig eingestuft sind, generieren keine Punkte.
Ärzteversichert informiert Ärzte darüber, wie sie GKV- und PKV-Leistungen optimal miteinander kombinieren können.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit – GKV-Bonusprogramme
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Präventionsleistungen
- Gesetze im Internet – § 65a SGB V
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