Eine Glasversicherung für die Arztpraxis deckt Schäden durch Bruch an Fensterscheiben, Glastüren, Schaufensterglas und Glaswänden ab und schützt Praxisinhaber vor unerwarteten Reparaturkosten.

Die Glasversicherung übernimmt Reparatur- und Ersatzkosten bei Glasbruchschäden, die durch Unfall, Einbruch oder Vandalismus entstehen. Typische Jahresprämien für eine Arztpraxis mit 200 bis 400 m² liegen bei 150 bis 500 Euro, abhängig von der Fläche und Anzahl der Scheiben. Selbst ein einziges gebrochenes Schaufenster kann 1.000 bis 5.000 Euro kosten.

Hintergrund

Die Glasversicherung ist keine gesetzliche Pflicht, aber für Praxen mit großen Fensterfronten, Glastrennwänden oder repräsentativen Glastüren sehr empfehlenswert. Sie schließt eine Lücke, die weder die Inhaltsversicherung noch die Haftpflichtversicherung abdeckt: Glasbruchschäden durch normale Nutzung oder Vandalismus. Manche Gebäudeversicherungen schließen Glasbruch ein; Mieter sind in der Regel nicht über die Gebäudeversicherung des Vermieters geschützt und benötigen eine eigene Police. Für Praxen in gemieteten Räumen ist eine Glasversicherung besonders relevant.

Wann gilt das nicht?

Glasbruch durch vorsätzliche Handlungen des Versicherungsnehmers ist ausgeschlossen. Kratzer und Splitterungen ohne vollständigen Bruch werden oft nicht ersetzt. Kunstgegenstände aus Glas können gesondert versichert werden und fallen nicht unter die Standardglasversicherung.

Ärzteversichert hilft Praxisinhabern dabei, den optimalen Schutz für ihre Praxisräume zusammenzustellen und Glasversicherung sinnvoll mit anderen Sachversicherungen zu kombinieren.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →