Die GOÄ-Reform 2026 ist die umfassendste Modernisierung des privatärztlichen Abrechnungssystems seit 1982 und soll die Vergütung für Privatpatienten an aktuelle medizinische Standards anpassen.

Die neue GOÄ (GOÄ 2026) umfasst rund 4.800 Leistungspositionen statt bisher ca. 2.400 und führt eine aktualisierte Punktwertstruktur ein. Der Einheitspunktwert steigt erheblich und berücksichtigt erstmals auch die Gemeinkosten von Arztpraxen. Die Einführung erfolgt stufenweise ab 2026.

Hintergrund

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben nach jahrelangen Verhandlungen 2024 die Einigung auf die neue GOÄ erzielt. Die neue Gebührenordnung gilt für Privatpatienten und Selbstzahler; GKV-Kassenpatienten sind weiterhin nach EBM abzurechnen. Laut PKV-Verband soll die neue GOÄ zu einer durchschnittlichen Honorarsteigerung von 20 bis 25 % führen. Neue Leistungen wie Telemedizin, KI-gestützte Diagnostik und genetische Diagnostik werden erstmals explizit abgebildet. PKV-Gesellschaften haben sich vertraglich verpflichtet, die neuen Honorare vollständig zu erstatten.

Wann gilt das nicht?

Die neue GOÄ gilt nicht für GKV-Kassenpatienten. Sie gilt auch nicht rückwirkend für bereits erbrachte Leistungen. In der Übergangsphase können Ärzte und Patienten auf die alte GOÄ optieren, sofern dies vertraglich vereinbart wird.

Ärzteversichert hält Ärzte über die konkreten Auswirkungen der GOÄ-Reform auf Praxisumsätze und PKV-Erstattungsänderungen auf dem Laufenden.

Quellen

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