Gold als Kapitalanlage dient Ärzten primär als Inflationsschutz und Krisenabsicherung, ist aber kein renditeorientiertes Investment und sollte maximal 5 bis 10 % des Gesamtportfolios ausmachen.

Physisches Gold (Münzen, Barren) unterliegt keiner laufenden Ertragsteuer; Gewinne beim Verkauf sind nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei (§ 23 EStG). Gold-ETCs (Exchange Traded Commodities) werden hingegen wie Wertpapiere behandelt und unterliegen bei Verkauf der Abgeltungsteuer.

Hintergrund

Gold hat 2024 historische Höchststände von über 2.500 US-Dollar je Feinunze erreicht. Langfristig liegt die Goldrendite im Schnitt bei 5 bis 6 % p.a., deutlich unter der Aktienrendite. Für Ärzte mit hohem Steuersatz ist die Steuerfreiheit physischen Goldes nach einem Jahr Haltedauer ein nennenswerter Vorteil. Aufbewahrungskosten (Tresor, Bankschließfach) schmälern die Nettorendite. Standardisierte Goldbarren (z. B. 100 g, 1 Unze) sind liquider als Goldmünzen und leichter wiederverkäuflich. Alternativ ermöglichen Gold-ETCs wie Xetra-Gold oder EUWAX Gold eine bequeme und kosteneffiziente Goldanlage über das Depot.

Wann gilt das nicht?

Wer kurzfristig Gewinne realisieren möchte, ist mit Gold schlecht beraten, da Goldpreise erheblich schwanken können und keinerlei laufende Erträge anfallen. Als alleinige Altersvorsorge ist Gold nicht geeignet; es fehlt die Fähigkeit zur Vermögensmehrung durch Dividenden oder Zinsen.

Ärzteversichert empfiehlt, Gold allenfalls als kleinen Puffer im Gesamtportfolio zu halten und das Hauptvermögen in breit gestreute Aktien-ETFs und Immobilien zu investieren.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →