Gruppenversicherungen für Arztpraxen sind Sammelverträge, bei denen der Praxisinhaber als Arbeitgeber für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig günstigere Konditionen aushandeln kann als bei Einzelpolicen.

Typische Gruppenversicherungen in Arztpraxen sind: betriebliche Altersvorsorge (bAV) per Direktversicherung, Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter, Gruppen-Krankentagegeld und ggf. Gruppen-BU. Beim Rahmenvertrag über einen Arbeitgeberverband oder eine KV-nahe Berufsorganisation sind Nachlässe von 10 bis 30 % gegenüber Einzeltarifen üblich.

Hintergrund

Arbeitgeber sind seit 2019 nach § 1a BetrAVG verpflichtet, Entgeltumwandlungen in der bAV mit mindestens 15 % Arbeitgeberzuschuss zu unterstützen. In einer Arztpraxis mit 5 Mitarbeitern kann eine betriebliche Altersvorsorge die Mitarbeiterbindung erhöhen und zugleich Lohnnebenkosten senken, da bAV-Beiträge bis zur Grenze von 3.624 Euro/Jahr sozialversicherungsfrei sind. Gruppenunfallversicherungen kosten für eine Praxis mit 5 Mitarbeitern oft nur 200 bis 500 Euro/Jahr und bieten den Mitarbeitern Schutz bei Arbeitsunfällen und Freizeitunfällen.

Wann gilt das nicht?

Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter benötigen keine Gruppenversicherung. Für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) sind bAV-Pflichten eingeschränkt. Auf Honorarärzte (Selbstständige) erstreckt sich die bAV-Pflicht nicht.

Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber dabei, ein attraktives Versicherungspaket für ihre Mitarbeiter zu strukturieren und dabei steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Quellen

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