Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern sind außergerichtliche Einrichtungen, die Behandlungsfehlervorwürfe von Patienten neutral und kostenfrei begutachten.

Patienten können einen Behandlungsfehlervorwurf kostenlos bei der Gutachterkommission der zuständigen Landesärztekammer einreichen. Das Verfahren dauert in der Regel 12 bis 18 Monate und endet mit einem Gutachten, das festlegt, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Das Verfahren ist freiwillig für den Arzt, aber dem Gutachten kommt erhebliches Gewicht zu.

Hintergrund

Die Gutachterkommissionen sind nach § 14 Musterberufsordnung bei den Landesärztekammern eingerichtet. Bundesweit bearbeiten sie jährlich rund 12.000 Anträge. In ca. 25 bis 30 % der Fälle wird ein Behandlungsfehler festgestellt. Das Gutachten ist nicht rechtsverbindlich, wird aber von Gerichten und Versicherern als wichtige Grundlage genutzt. Der Arzt und seine Berufshaftpflichtversicherung werden über eingehende Verfahren informiert; die Berufshaftpflicht übernimmt in der Regel die Koordination der Stellungnahme.

Wann gilt das nicht?

Das Verfahren der Gutachterkommission ist freiwillig; Patienten können stattdessen direkt den Klageweg beschreiten. Das Gutachten hat keine Bindungswirkung für Gerichte, wird aber als sachverständige Einschätzung gewertet. Bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten (Körperverletzung) sind Gerichte und Staatsanwaltschaft zuständig, nicht die Gutachterkommission.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, im Falle eines Gutachterkommissions-Verfahrens sofort ihre Berufshaftpflichtversicherung zu informieren und die Antwort auf den Behandlungsfehlervorwurf nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer zu verfassen.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →