Die Hausratversicherung schützt das gesamte bewegliche Eigentum in der Privatwohnung gegen Diebstahl, Einbruch, Feuer, Leitungswasser und weitere versicherte Gefahren.
Die Hausratversicherung deckt alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung ab; die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert entsprechen. Als Faustregel gilt ein Versicherungswert von mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche; für Ärzte mit hochwertiger Einrichtung kann der tatsächliche Bedarf deutlich höher sein.
Hintergrund
Ärzte als gut verdienende Berufsgruppe haben häufig hochwertigere Einrichtungen, Kunstgegenstände, Schmuck und technische Geräte, die eine Standard-Hausratversicherung unter Umständen nicht vollständig abdeckt. Bei einem 200 m² großen Haus und einem Versicherungswert von 650 Euro/m² ergibt sich eine Pflichtversicherungssumme von 130.000 Euro. Kunstgegenstände über bestimmten Wertgrenzen (z. B. über 10.000 Euro je Objekt) sind oft nur dann versichert, wenn sie gesondert vereinbart wurden. Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben) können als Zusatzbaustein eingeschlossen werden.
Wann gilt das nicht?
Hausratversicherungen gelten nur in der benannten Wohnadresse; Gegenstände im Urlaub, im Auto oder in der Praxis sind nicht automatisch mitversichert. Eine separate Praxis-Inhaltsversicherung ist für Praxiseinrichtung erforderlich. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Ärzteversichert hilft Ärzten, private und berufliche Versicherungen sauber zu trennen und sicherzustellen, dass weder im Privat- noch im Praxisbereich Versicherungslücken bestehen.
Quellen
- GDV – Hausratversicherung
- BaFin – Versicherungsprodukte
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisversicherung
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