Eine Holding-Struktur für Ärzte bezeichnet die Verbindung einer übergeordneten Holdinggesellschaft (meist GmbH) mit einer oder mehreren operativen Tochtergesellschaften, um Gewinne steueroptimiert einzubehalten und weiterzuverwenden.
Bei einer Holding-Struktur werden Gewinne der Tochtergesellschaft (z. B. MVZ-GmbH) an die Holdinggesellschaft ausgeschüttet; dank des Schachtelprivilegs nach § 8b KStG sind diese Dividenden zu 95 % steuerfrei. Die Holding kann Gewinne dann in Kapitalanlagen oder Immobilien investieren und zahlt darauf nur ca. 1,5 % statt 26,375 % Abgeltungsteuer (Körperschaftsteuer-Effekt).
Hintergrund
Eine klassische Holding-Struktur für Ärzte sieht wie folgt aus: Arzt (Privatperson) ist Gesellschafter einer Holding-GmbH; die Holding-GmbH ist Gesellschafter einer MVZ-GmbH oder Betriebs-GmbH. Gewinne wandern steueroptimiert in die Holding und werden dort einbehalten und reinvestiert. Erst bei Entnahme in die private Sphäre fällt Abgeltungsteuer an. Voraussetzung: Die Beteiligung der Holding an der Tochtergesellschaft muss mindestens 10 % betragen. Gründungskosten: Zwei GmbHs (je 2.500 Euro), laufende Kosten für zwei Jahresabschlüsse (ca. 6.000 bis 15.000 Euro/Jahr).
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte mit niedrigen einbehaltenen Gewinnen (unter 100.000 Euro/Jahr) lohnt sich der Aufwand einer Holding-Struktur meist nicht. Die ärztliche Berufstätigkeit selbst kann nicht in eine GmbH eingebracht werden, wenn die Ärztekammer-Voraussetzungen fehlen. Bei MVZ-Gründungen gelten strenge Regularien.
Ärzteversichert berät Ärzte zu Versicherungslösungen, die in eine Holding-Struktur passen, und stellt sicher, dass alle Gesellschaftsebenen ausreichend abgesichert sind.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Schachtelprivileg § 8b KStG
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – MVZ-Gründung
- Bundesärztekammer – Praxisformen
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