Honorar-Optimierung für Ärzte bezeichnet alle Maßnahmen, die darauf abzielen, das erzielte Honorar aus ärztlicher Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu steigern.
Die wichtigsten Hebel zur Honorar-Optimierung sind: vollständige Ausschöpfung abrechnungsfähiger EBM-Ziffern, korrekte GOÄ-Steigerungsfaktoren bei Privatpatienten, strategischer Ausbau von IGeL-Leistungen und Prüfung von Selektivverträgen (HzV, besondere Versorgung). Studien zeigen, dass Praxen im Schnitt 10 bis 20 % abrechnungsfähige Leistungen nicht abrechnen.
Hintergrund
In der KV-Abrechnung müssen alle erbrachten Leistungen dokumentiert und korrekt verschlüsselt werden. Häufige Fehler: fehlende Dokumentation für bestimmte GOP-Abrechnungen, nicht ausgeschöpfte Grundpauschalen oder vergessene Zusatzziffern. Ein professionelles Abrechnungsaudit durch einen auf Arztpraxen spezialisierten Berater kann durchschnittlich 5.000 bis 20.000 Euro Mehrertrag pro Jahr aufdecken. GOÄ-Steigerungsfaktoren über den Regelsatz 2,3 hinaus müssen begründet werden, sind aber bei entsprechender Dokumentation zulässig.
Wann gilt das nicht?
Das Abrechnen nicht erbrachter Leistungen ist Abrechnungsbetrug und strafbar. Leistungen, die nicht im Leistungsumfang der Zulassung enthalten sind, dürfen nicht abgerechnet werden. Bei RLV-gebundenen Leistungen haben Mehrleistungen nur begrenzten Honorareffekt.
Ärzteversichert empfiehlt, Honorar-Optimierung im Rahmen einer umfassenden Praxisanalyse zu betrachten, bei der auch Kosteneffizienz und Versicherungskosten optimiert werden.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Abrechnungsoptimierung
- Bundesärztekammer – GOÄ und Liquidation
- Bundesministerium der Finanzen – Einkommensteuer Ärzte
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →