Honorarberatung und Provisionsberatung unterscheiden sich fundamental in ihrer Vergütungsstruktur: Während Honorarberater ein direktes Honorar vom Kunden erhalten, finanzieren sich Provisionsberater über Abschlussprovisionen der Produktanbieter.
Ein unabhängiger Honorarberater (registriert nach § 34d GewO als Honorar-Finanzanlagenberater oder nach § 34f GewO) erhält kein Geld von Produktanbietern und kann dadurch neutraler beraten. Provisionsberater sind an Produkten interessiert, die höhere Provisionen zahlen; in Deutschland sind Abschlussprovisionen für Lebens- und BU-Versicherungen von 2 bis 4 % der Beitragssumme üblich.
Hintergrund
In Deutschland überwiegt die Provisionsberatung erheblich; schätzungsweise 95 % aller Versicherungsabschlüsse erfolgen über Vermittler mit Provisionsmodell. Honorarberater sind seltener, aber ihr Anteil wächst. Für Ärzte mit hohem Einkommen und komplexen Versicherungsbedürfnissen kann ein Honorarberater vorteilhafter sein, da keine Produktbindung besteht. Stundensätze für unabhängige Honorarberater liegen bei 150 bis 250 Euro/Stunde; für ein umfassendes Beratungsmandat fallen oft 2.000 bis 6.000 Euro an. Dem gegenüber stehen Provisionen, die bei einem BU-Vertrag mit 500 Euro Monatsbeitrag und 20 Jahren Laufzeit schnell 3.000 bis 5.000 Euro betragen.
Wann gilt das nicht?
Standardprodukte wie Kfz-Versicherung oder einfache Risikolebensversicherungen können effizient über Provisionsberater oder direkt online abgeschlossen werden. Honorarberatung lohnt sich besonders bei komplexen, langlaufenden Produkten (BU, PKV, Altersvorsorge) mit großen Beitragssummen.
Ärzteversichert arbeitet nach einem fairen Beratungsansatz und legt alle Vergütungsstrukturen transparent offen, damit Ärzte informierte Entscheidungen treffen können.
Quellen
- BaFin – Versicherungsvermittler und Honorarberater
- GDV – Beratungsstandards
- Gesetze im Internet – § 34d GewO
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