Hygienemanagement in der Arztpraxis bezeichnet die systematische Planung, Umsetzung und Dokumentation aller Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen und Übertragungen in der Praxisumgebung.

Das Hygienemanagement umfasst vier Kernelemente: einen schriftlichen Hygieneplan nach IfSG und den KRINKO-Empfehlungen des RKI, die regelgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten, die jährlich dokumentierte Mitarbeiterschulung sowie die Begehungsdokumentation durch einen Hygieneverantwortlichen. Fehlendes Hygienemanagement kann bei Infektionsübertragungen zu Berufshaftpflichtansprüchen und Ordnungswidrigkeiten führen.

Hintergrund

Der Hygieneplan muss praxisspezifisch sein und Flächendesinfektion, Händehygiene, Schutzausrüstung, Sterilgutaufbereitung sowie den Umgang mit Körperflüssigkeiten regeln. Gesundheitsämter können unangekündigt Hygienebegehungen durchführen; festgestellte Mängel führen zu sofortigen Auflagen oder vorübergehenden Schließungen. Für chirurgisch tätige Praxen gelten verschärfte Anforderungen: OP-gerechte Raumausstattung, Sterilisatorkontrolle nach DIN EN 13060, Erfassung und Bewertung nosokomialer Infektionen. Der Aufwand für Hygienemanagement-Software und externe Hygienekräfte liegt für eine mittlere Praxis bei ca. 1.500 bis 4.000 Euro jährlich.

Wann gilt das nicht?

Reine Beratungspraxen ohne invasive Eingriffe und ohne direkten Körperkontakt haben deutlich niedrigere Hygieneanforderungen. Praxen in Gemeinschaftspraxen können einen gemeinsamen Hygieneplan führen, sofern alle Fachbereiche abgedeckt sind. Einzelne Einwegartikel wie Handschuhe und Kanülen unterliegen nicht der Aufbereitungspflicht.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, das Hygienemanagement regelmäßig zu auditieren und zu prüfen, ob die Berufshaftpflichtversicherung Schäden durch Hygieneversagen ausdrücklich einschließt.

Quellen

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