Immobilienfonds ermöglichen Ärzten eine mittelbare Beteiligung am Immobilienmarkt, ohne selbst Eigentümer und Vermieter zu sein.
Offene Immobilienfonds (z. B. Deka-Immobilien, Union Investment) investieren in gewerbliche Immobilien und erzielen typische Renditen von 2 bis 4 % p.a.; sie sind börsenfähig, aber mit Mindesthaltefristen von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 12 Monaten versehen. Geschlossene Immobilienfonds binden Kapital für 10 bis 20 Jahre, bieten potenziell höhere Renditen (5 bis 8 % p.a.), aber erheblich geringere Liquidität und ein höheres Ausfallrisiko.
Hintergrund
Für Ärzte mit Zeitmangel können offene Immobilienfonds eine sinnvolle Portfolioergänzung sein: kein Verwaltungsaufwand, breite Diversifikation über viele Objekte und Regionen. Die Besteuerung offener Immobilienfonds erfolgt nach dem InvStG 2018; Ausschüttungen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %. Geschlossene Fonds (AIF nach KAGB) richten sich an semi-professionelle Anleger; Mindestanlagesummen liegen meist bei 10.000 bis 50.000 Euro. REITs (Real Estate Investment Trusts) als börsennotierte Alternative bieten tagesaktuelle Liquidität, unterliegen aber stärkeren Kursschwankungen.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte, die aktiv in Immobilien investieren und steuerliche Abschreibungsvorteile (AfA) nutzen wollen, sind direkte Immobilieninvestitionen effizienter, da Fonds keine persönlichen AfA-Vorteile weitergeben. Bei sehr hohem Vermögen (ab 3 bis 5 Mio. Euro) sind individuelle Immobilienportfolios steuerlich und renditemäßig vorteilhafter als Fondsprodukte.
Ärzteversichert empfiehlt, Immobilienfonds als einen Baustein in einem diversifizierten Portfolio zu betrachten und die Liquiditätsbindung mit dem eigenen Anlagehorizont abzustimmen.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Investmentsteuergesetz
- BaFin – Offene und geschlossene Investmentvermögen
- GDV – Kapitalanlageprodukte für Ärzte
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