Die Inhaltsversicherung einer Arztpraxis deckt das bewegliche Inventar, Medizingeräte, EDV-Ausstattung und Mobiliar gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und weitere versicherte Gefahren.

Die Versicherungssumme muss dem Neuwert aller Praxisgegenstände entsprechen (Neuwertversicherung), um Unterversicherung zu vermeiden. Für eine mittlere Arztpraxis liegt der Inventarwert typischerweise zwischen 80.000 und 300.000 Euro, je nach Fachrichtung und Geräteausstattung. Elektronikgeräte sind oft nur bis zu einem Sublimit gedeckt; für teure Diagnostikgeräte (MRT, CT, Ultraschall) empfiehlt sich eine separate Elektronikversicherung.

Hintergrund

Standardgefahren der Inhaltsversicherung umfassen: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Sturm/Hagel ab Windstärke 8. Nicht automatisch enthalten sind: Überschwemmung (erfordert Elementarschadenklausel), einfacher Diebstahl ohne Einbruch und Glasbruch (eigene Glasversicherung empfehlenswert). Eine Unterversicherungsklausel im Schadenfall kann dazu führen, dass der Versicherer nur anteilig zahlt; eine jährliche Inventarprüfung ist ratsam. Praxen in alten Gebäuden sollten auf den Einschluss von Leitungswasserschäden durch alte Rohrleitungen achten.

Wann gilt das nicht?

Mieter-Praxen, die Mieträume nutzen, versichern nur eigenes Inventar; Gebäudeschäden trägt der Vermieter über seine Gebäudeversicherung. Praxisgegenstände, die auf anderen Standorten (z. B. beim Hausbesuch) genutzt werden, sind meist nur begrenzt oder gar nicht durch die stationäre Inhaltsversicherung gedeckt.

Ärzteversichert hilft Praxisinhabern, die optimale Versicherungssumme zu berechnen und Lücken zwischen Inhalts-, Elektronik- und Glasversicherung zu schließen.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →