Kapitalanlage zur Altersvorsorge bezeichnet den systematischen Aufbau eines Vermögensstocks durch Investitionen in Wertpapiere, Immobilien oder andere Anlageformen, der im Alter regelmäßige Entnahmen ermöglicht.

Ärzte, die ins Versorgungswerk einzahlen, erhalten dort typischerweise eine Rentenzusage von 60 bis 80 % des Beitragswertes als monatliche Rente. Um die Versorgungslücke zur angestrebten Altersversorgung zu schließen, sind zusätzliche Kapitalanlagen notwendig. Bewährte Strategie: Ein breit diversifiziertes ETF-Portfolio (MSCI World oder All-Country World Index) mit einer Sparrate von 10 bis 20 % des Nettoeinkommens ergibt über 20 bis 30 Jahre bei 6 bis 7 % Durchschnittsrendite ein erhebliches Vermögen.

Hintergrund

Die Drei-Säulen-Strategie für Ärzte umfasst: Versorgungswerk als erste Säule, betriebliche oder fondsgebundene Rentenversicherung als zweite Säule und Kapitalmarktinvestments (ETF, Immobilien) als dritte Säule. Ein Arzt mit 5.000 Euro Sparrate monatlich erzielt bei 7 % Rendite über 25 Jahre ein Endvermögen von ca. 3,8 Millionen Euro. Steueroptimierung: ETF-Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Soli; Immobilien sind nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei (§ 23 EStG). Riester und Rürup lohnen sich für Ärzte im Versorgungswerk nur bedingt.

Wann gilt das nicht?

Kapitalanlagen ersetzen keine Risikoabsicherung; ohne Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Vermögensaufbau durch frühzeitigen Berufsausfall gefährdet werden. Bei sehr kurzfristigem Anlagehorizont unter 5 Jahren eignen sich schwankungsarme Produkte besser als Aktien-ETFs. Ärzte kurz vor dem Ruhestand sollten ihr Portfolio defensiver ausrichten, um Marktcrash-Risiken zu reduzieren.

Ärzteversichert verbindet die Altersvorsorgeberatung mit der Absicherungsplanung und stellt sicher, dass BU, Versorgungswerk und Kapitalanlage aufeinander abgestimmt sind.

Quellen

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