KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der nach § 311 SGB V vorgeschriebene sichere E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur, über den Arztbriefe, Befunde und andere medizinische Dokumente Ende-zu-Ende-verschlüsselt zwischen Leistungserbringern versandt werden.

KIM ist seit Juli 2021 für alle an die TI angeschlossenen Vertragsärzte verpflichtend; Arztbriefe an Krankenhäuser und andere Praxen müssen über KIM versandt werden, wenn der Empfänger KIM-fähig ist. Die KIM-Adresse wird beim TI-Anbieter (z. B. D2D, Arvato Systems, Rise) registriert; KV-Pauschalen decken einen Teil der Anbindungskosten (ca. 100 bis 300 Euro jährlich). Maximale Anhangsgröße pro KIM-Nachricht: 15 MB (KIM 1.5) bzw. 500 MB (KIM 2.0 ab 2024).

Hintergrund

KIM verwendet SMIME-Verschlüsselung und setzt eine gültige SMC-B-Karte (Institutionskarte) voraus; ohne SMC-B und TI-Konnektor ist KIM nicht nutzbar. Über KIM werden neben Arztbriefen auch eAU-Übermittlungen und strukturierte Befundberichte versandt. Die gematik plant mit KIM 2.0 eine deutlich höhere Dateiübertragungsgrenze und eine verbesserte Benutzeroberfläche. Praxen, die KIM nicht nutzen, riskieren Retaxierungen durch die KV bei nicht fristgerechter Arztbriefübermittlung.

Wann gilt das nicht?

Privatpraxen ohne TI-Anschluss sind nicht zur KIM-Nutzung verpflichtet; Kommunikation erfolgt per Fax oder verschlüsselter E-Mail. Bei Störungen der TI-Infrastruktur (Konnektor-Ausfall) ist KIM temporär nicht nutzbar; ein Backup-Kommunikationsweg ist zu dokumentieren.

Ärzteversichert informiert Praxisinhaber über die Kosten und Haftungsfragen bei nicht fristgerechter KIM-Einführung und begleitet Praxen bei der technischen Absicherung der TI-Anbindung.

Quellen

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