Kinderversicherung für Ärzte bezeichnet das Bündel an Versicherungen, das Kinder von Medizinern finanziell und gesundheitlich absichert, mit einem besonderen Fokus auf die private Krankenversicherung (PKV), da Ärzte häufig privat versichert sind.

Kinder von PKV-versicherten Ärzten können ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit in der PKV mitversichert werden, wenn das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet wird. Die Prämien für Kinder in der PKV liegen oft zwischen 100 und 200 Euro monatlich.

Hintergrund

Ärzten, die selbst PKV-versichert sind, stehen mehrere Optionen für die Kinderversicherung offen. In der PKV gilt: Kinder können ohne Risikoprüfung aufgenommen werden, wenn mindestens ein Elternteil privat versichert ist und das Kind innerhalb von 8 Wochen nach Geburt angemeldet wird. Bei GKV-versicherten Lebenspartnern entscheidet das Einkommen über die Zuordnung zur PKV oder GKV-Familienversicherung. Neben der Krankenversicherung sind für Ärztekinder wichtig: eine Kinderunfallversicherung (Invaliditätsleistung ab ca. 5 Euro monatlich), eine Kinderinvaliditätsversicherung (die auch ohne Unfall leistet) sowie frühzeitige Altersvorsorge über Fondssparpläne oder Kinderrürup.

Wann gilt das nicht?

Wenn beide Elternteile GKV-versichert sind, werden Kinder kostenlos in der GKV-Familienversicherung mitversichert; eine gesonderte PKV-Mitgliedschaft ist dann weder möglich noch nötig. Überschreitet das Einkommen des mitversicherten Elternteils in der PKV die Grenze, muss das Kind in der PKV beitragspflichtig versichert werden.

Quellen

Ärzteversichert berät Arztfamilien zu allen Versicherungsfragen rund um die Absicherung von Kindern in der PKV und darüber hinaus.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →