Das Krankentagegeld für Ärzte ist eine Versicherungsleistung, die bei Arbeitsunfähigkeit ab einem vereinbarten Karenztag einen täglichen Geldbetrag auszahlt und so den Einkommensverlust überbrückt.
Für niedergelassene Ärzte ist das Krankentagegeld unverzichtbar: Anders als Angestellte erhalten Selbständige keine gesetzliche Entgeltfortzahlung. Das Tagegeld setzt ab dem vereinbarten Karenztag (z. B. Tag 1, 8, 15 oder 43) ein und wird täglich bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gezahlt.
Hintergrund
Rechtsgrundlage ist § 192 Abs. 5 VVG, der die Krankentagegeldversicherung als eigenständige Krankenversicherungsform definiert. Freiberuflich tätige Ärzte sind in der Regel PKV-versichert und damit nicht gesetzlich krankengeldabgesichert; das gesetzliche Krankengeld (§ 44 SGB V) steht ihnen nicht zu. Die Höhe des vereinbarten Tagegeldes sollte das durchschnittliche Nettoeinkommen abzüglich ersparter Betriebskosten widerspiegeln, bei Praxisinhabern in der Praxis 200 bis 500 Euro pro Tag. Viele Versicherer verlangen beim Abschluss einen ärztlichen Nachweis über das bisherige Einkommen. Für angestellte Ärzte, die nach der gesetzlichen sechswöchigen Entgeltfortzahlung auf das GKV-Krankengeld angewiesen sind, kann eine private Aufstockung auf das frühere Nettogehalt sinnvoll sein, da das gesetzliche Krankengeld auf 70 Prozent des Bruttolohns begrenzt ist.
Wann gilt das nicht?
Das Krankentagegeld wird nicht geleistet, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einer vorsätzlichen Selbstverletzung oder einem grob fahrlässigen Verhalten beruht, das ausdrücklich vom Vertrag ausgeschlossen ist. Während einer Schwangerschaft greift für angestellte Ärztinnen das Mutterschutzgesetz vor. Bei Berufsunfähigkeit, also dauerhafter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, endet die Leistungspflicht, und eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung tritt in Kraft. Viele Tarife sehen eine Höchstleistungsdauer von 720 oder 1.095 Tagen pro Erkrankungsfall vor.
Quellen
Ärzteversichert hilft niedergelassenen Ärzten, die passende Krankentagegeld-Höhe und den optimalen Karenztag zu ermitteln, um ihren Praxisbetrieb auch im Krankheitsfall finanziell abzusichern.
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