Kryptowährungen sind dezentrale digitale Zahlungsmittel und Spekulationsobjekte, die für Ärzte als Geldanlage in Frage kommen, aber spezifische Steuerregeln und Risiken mitbringen.
Für Ärzte, die Kryptowährungen als Privatinvestition halten, gilt: Gewinne aus dem Verkauf sind nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr steuerfrei (§ 23 EStG). Werden Coins innerhalb eines Jahres veräußert, fällt auf den Gewinn der persönliche Einkommensteuersatz an, der bei gut verdienenden Ärzten bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag betragen kann.
Hintergrund
Das Bundesfinanzministerium stuft Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum als „andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 EStG ein. Damit unterliegen kurzfristige Gewinne der Einkommensteuer, langfristige Gewinne nach einem Jahr Haltedauer sind steuerfrei. Bei Einkünften oberhalb der Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr (seit 2024) besteht Erklärungspflicht. Ärzte mit hohem Steuersatz profitieren daher besonders von der einjährigen Haltestrategie. Verluste können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres verrechnet werden. Zusätzlich sind Transaktionen auf ausländischen Börsen meldepflichtig; die BaFin beaufsichtigt seit 2020 Kryptoverwahrdienstleister in Deutschland nach dem KWG. Für die Beimischung im Vermögensportfolio empfehlen viele Finanzberater einen Anteil von maximal 5 bis 10 Prozent des liquiden Vermögens.
Wann gilt das nicht?
Die Steuerfreiheit nach einem Jahr gilt nicht, wenn Kryptowährungen im Betriebsvermögen gehalten werden, etwa wenn eine Praxis Honorare in Krypto entgegennimmt. Mining-Erträge gelten als gewerbliche Einkünfte und sind unabhängig von der Haltefrist steuerpflichtig. Staking-Erträge werden nach aktueller BFH-Rechtsprechung ebenfalls als sonstige Einkünfte erfasst.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Kryptowährungen und Steuer
- BaFin – Kryptowerte
- Gesetze im Internet – VVG
Ärzteversichert empfiehlt, Krypto-Investments stets mit einem auf Ärzte spezialisierten Steuerberater abzustimmen, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
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