Die Landarzt-Förderung bezeichnet staatliche und regionale Förderprogramme, die Ärzte mit finanziellen Anreizen dazu bewegen sollen, eine Praxis in ländlichen, unterversorgten Gebieten zu eröffnen oder zu übernehmen.

Je nach Bundesland und KV können Ärzte bei Niederlassung in einem Mangelgebiet Einmalzuschüsse zwischen 20.000 und 60.000 Euro erhalten. Viele KVen bieten zusätzlich zinsgünstige Darlehen, Gründungsberatung und gesicherte Mindesthonorar-Garantien für einen Zeitraum von fünf Jahren an.

Hintergrund

Die Förderung ist eine Reaktion auf die zunehmende Unterversorgung in ländlichen Regionen, die durch den Ärztemangel und das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärzte von über 54 Jahren verstärkt wird. Rechtsgrundlage sind § 105 SGB V sowie die Bedarfsplanungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Regionen mit einem Versorgungsgrad unter 75 Prozent gelten als gesperrte Mangelgebiete, in denen Niederlassungen prioritär gefördert werden. Bayern hat mit dem Projekt „Landarztförderung plus" Modellcharakter erlangt; andere Länder wie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben eigene Programme aufgelegt. Zusätzlich zu Einmalzuschüssen bieten viele KVen Beratungsleistungen, Praxiskaufpreisfinanzierung und Netzwerkunterstützung an. Förderprogramme können kombiniert werden, z. B. mit dem KfW-Gründerkredit.

Wann gilt das nicht?

Fördergelder stehen in der Regel nur in Gebieten mit nachgewiesenem Ärztemangel zur Verfügung; in überversorgten Regionen (Versorgungsgrad über 110 Prozent) sind Neuzulassungen gesperrt und Förderungen ausgeschlossen. Bei Gemeinschaftspraxen können Förderbedingungen eingeschränkt sein. Die Niederlassungsförderung ist üblicherweise an eine Mindestverweildauer (fünf bis zehn Jahre) geknüpft; bei vorzeitigem Praxisaufgabe sind anteilige Rückzahlungen möglich.

Quellen

Ärzteversichert bietet Ärzten, die eine Landarztpraxis planen, einen strukturierten Überblick über verfügbare Förderprogramme in ihrem Bundesland.

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