Die Lebensversicherungs-Kündigung für Ärzte bezeichnet die vorzeitige Vertragsauflösung einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung, bei der der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert auszahlt, der in der Anfangsphase des Vertrags regelmäßig unterhalb der eingezahlten Prämien liegt.
Wer seine Lebensversicherung kündigt, erhält den Rückkaufswert abzüglich Stornokosten. Nach neuem Recht (§ 169 VVG) muss der Rückkaufswert mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals betragen. Für Ärzte ist die Beitragsfreistellung in der Regel sinnvoller als eine Kündigung, da der Versicherungsschutz erhalten bleibt und keine Verluste durch Abschlusskosten entstehen.
Hintergrund
Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, genießen im Erlebensfall vollständige Steuerfreiheit; bei Verträgen ab 2005 sind Erträge zur Hälfte steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren), sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und nach Vollendung des 62. Lebensjahrs ausgezahlt wird (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Eine vorzeitige Kündigung zerstört die steuerliche Privilegierung und löst sofortige Steuerpflicht auf die aufgelaufenen Zinsen aus. Für Ärzte, die hohe Einkommensteuersätze zahlen, kann dies einen erheblichen steuerlichen Nachteil bedeuten. Alternativen zur Kündigung sind: Beitragsfreistellung (Vertrag bleibt bestehen, aber keine weiteren Einzahlungen), Policendarlehen oder Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt (oft 10 bis 30 Prozent mehr als der Rückkaufswert).
Wann gilt das nicht?
Bei reinen Risikolebensversicherungen ohne Sparanteil gibt es keinen Rückkaufswert; die Kündigung beendet lediglich den Versicherungsschutz ohne Auszahlung. Fondspolicen unterliegen eigenen Bewertungsregeln; ihr Rückkaufswert hängt von den Fondskursen zum Kündigungszeitpunkt ab. Betriebliche Direktversicherungen können beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis nicht frei gekündigt werden.
Quellen
- Gesetze im Internet – VVG, § 169
- Bundesministerium der Finanzen – Besteuerung Lebensversicherung
- GDV – Lebensversicherung im Überblick
Ärzteversichert rät Ärzten, vor einer Kündigung ihrer Lebensversicherung alle finanziellen und steuerlichen Konsequenzen mit einem unabhängigen Berater zu prüfen.
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