Eine Leibrente auf Immobilie ist ein Altersvorsorgemodell, bei dem ein Arzt sein Eigenheim oder eine Anlageimmobilie an einen Käufer (oft eine spezialisierte Gesellschaft) überträgt und im Gegenzug eine lebenslange monatliche Rentenzahlung sowie häufig ein lebenslanges Wohnrecht erhält.

Der Leibrentenbetrag richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie, der statistischen Lebenserwartung und dem vereinbarten Zinssatz. Typische monatliche Leibrenten liegen bei 500 bis 3.000 Euro je nach Immobilienwert; das Modell ist besonders für Ärzte im Ruhestand interessant, die Vermögen in Immobilien gebunden haben.

Hintergrund

Die Leibrente ist in den §§ 759–761 BGB geregelt. Beim Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis wird ein dingliches Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, das auch bei Weiterveräußerung der Immobilie bestehen bleibt. Steuerlich gelten die Rentenzahlungen als nachträgliche Einnahmen aus dem Immobilienverkauf; der Ertragsanteil richtet sich nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn (§ 22 Nr. 1a EStG). Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil zum Beispiel 18 Prozent der Jahresrente. Eine Alternative zur klassischen Leibrente ist die Teilverkauf-Variante, bei der nur ein Anteil der Immobilie veräußert wird, um Liquidität zu schaffen. Für Ärzte, die ihr Praxisgebäude im Eigentum haben, kann die Leibrente eine interessante Möglichkeit zur Verwertung nach der Praxisabgabe sein.

Wann gilt das nicht?

Wenn die Immobilie noch mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist, muss die Restschuld beim Verkauf getilgt werden, was die Rentenhöhe reduziert. Bei vermieteten Immobilien erfordert eine Leibrentenvereinbarung oft die Zustimmung oder Kündigung der Mietverhältnisse. Das Modell ist weniger geeignet, wenn der Arzt die Immobilie als Erbe weitergeben möchte.

Quellen

Ärzteversichert informiert Ärzte im Ruhestand über alle Möglichkeiten der Immobilienverwertung und hilft beim Vergleich von Leibrente, Teilverkauf und klassischem Immobilienverkauf.

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