Die Locum-Tenens-Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung speziell für Ärzte, die vorübergehend als Vertreter in einer Praxis, Klinik oder anderen medizinischen Einrichtung tätig sind und so Haftungsrisiken aus ihrer Vertretertätigkeit absichern.
Ärzte, die als Locum Tenens (Vertretungsarzt) tätig sind, können durch die Berufshaftpflicht des Praxisinhabers möglicherweise nicht oder nur unzureichend mitversichert sein. Eine eigene Locum-Versicherung oder ein Ergänzungsbaustein zur bestehenden Berufshaftpflicht schützt vor persönlichen Schadensersatzansprüchen von Patienten.
Hintergrund
Vertretungsärzte übernehmen in der Regel die behandlungsrechtliche Verantwortung für Patienten, ohne selbst Praxisinhaber zu sein. Gemäß § 116b SGB V und dem Arzthaftungsrecht (§ 630a ff. BGB) haftet der behandelnde Arzt persönlich für Behandlungsfehler, unabhängig davon, ob er angestellt oder freiberuflich tätig ist. Berufshaftpflichtpolicen von Praxisinhabern decken Vertreter häufig nur dann mit, wenn dies explizit vereinbart und gemeldet wurde. Locum-Tenens-Versicherungen bieten Deckungssummen von in der Regel 3 bis 5 Millionen Euro je Schadensfall, einzelne Fachrichtungen (Chirurgen, Gynäkologen) benötigen höhere Summen. Eine Tagespauschale von 20 bis 80 Euro ist bei spezialisierten Locum-Versicherern üblich. Die Versicherung kann tageweise oder für einen festgelegten Vertretungszeitraum abgeschlossen werden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die dauerhaft als angestellter Vertreter im Rahmen eines Arbeitsvertrags tätig sind und damit durch die Arbeitgeberhaftpflicht abgedeckt werden, benötigen keine separate Locum-Versicherung. Bei Einsätzen in Krankenhäusern als Leiharbeitnehmer über Arztpoolgesellschaften ist der Versicherungsschutz des Verleihers zu prüfen.
Quellen
- Bundesärztekammer – Berufsrecht und Haftung
- GDV – Berufshaftpflichtversicherung
- Gesetze im Internet – VVG
Ärzteversichert hilft Vertretungsärzten, den passenden Locum-Tenens-Versicherungsschutz zu finden und Deckungslücken zur bestehenden Berufshaftpflicht zu schließen.
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