Die Maschinenbruchversicherung für die Praxis ist eine Sachversicherung, die Schäden an medizintechnischen und elektronischen Geräten durch plötzliche, unvorhergesehene Ereignisse wie Bedienungsfehler, Materialfehler, Konstruktionsmängel oder Kurzschluss abdeckt.

Die Maschinenbruchversicherung greift bei technisch bedingten Schäden an Geräten wie Röntgenanlage, CT, Ultraschall oder Praxiscomputern, die nicht durch normale Verschleißerscheinungen entstanden sind. Typische Versicherungssummen orientieren sich am Wiederbeschaffungswert der Geräte, der in einer gut ausgestatteten Facharztpraxis schnell 50.000 bis 500.000 Euro erreichen kann.

Hintergrund

Medizintechnische Geräte sind kostenintensiv und unverzichtbar für den Praxisbetrieb. Ein Ausfall durch technischen Defekt kann nicht nur hohe Reparaturkosten verursachen, sondern auch Betriebsunterbrechungen und damit Einnahmeverluste bedeuten. Die Maschinenbruchversicherung ist eine Ergänzung zur allgemeinen Inhaltsversicherung, die Schäden durch Brand, Einbruch oder Vandalismus abdeckt, jedoch technische Schäden häufig ausschließt. Geräte, die unter die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) fallen, müssen regelmäßig gewartet werden; ein Nachweis ordnungsgemäßer Wartung ist oft Voraussetzung für die Versicherungsleistung. Prämien richten sich nach Gerätewert, Alter und Risikoklasse; pauschale Jahresprämien für Praxen liegen je nach Ausstattung zwischen 500 und mehreren Tausend Euro.

Wann gilt das nicht?

Schäden durch normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung oder ungesicherte Außentransporte sind in der Regel ausgeschlossen. Geräte ohne regelmäßige Wartungsnachweise können von der Leistung ausgeschlossen werden. Schäden, die auf Fahrlässigkeit beruhen und separat in der Betriebs-Haftpflicht versichert sind, können im Zusammenspiel beider Policen geregelt werden.

Quellen

Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber dabei, den richtigen Versicherungsschutz für ihre medizinische Geräteausstattung zu finden und Deckungslücken zu schließen.

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