MFA-Fortbildung und Förderung bezeichnet die kontinuierliche berufliche Weiterbildung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) sowie die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch Ärztekammern, KVen und staatliche Programme zur Verfügung stehen.

Der Tarifvertrag für MFAs verpflichtet Arbeitgeber, Fortbildungsmaßnahmen während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Ärztekammern und KVen bezuschussen anerkannte Fortbildungen; einzelne Programme fördern mit bis zu 500 Euro pro Kurs. Für Aufstiegsqualifikationen wie die Fortbildung zur Praxismanagerin oder Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung fördert die Bundesagentur für Arbeit mit dem Qualifizierungschancengesetz.

Hintergrund

Medizinische Fachangestellte haben nach § 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) das Recht auf Weiterbildung; der Betriebsrat (sofern vorhanden) hat ein Mitberatungsrecht. Ärztekammern bieten ein breites Curriculum anerkannter Fortbildungen an, von Wundmanagement über Hygienebeauftragte bis zur Koordinatorin für Qualitätsmanagement. Die Bundesagentur für Arbeit fördert Beschäftigte in anerkannten Fortbildungsmaßnahmen über den Bildungsgutschein oder über Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III. Praxisinhaber profitieren von gut ausgebildetem Personal durch höhere Kompetenz und Mitarbeiterbindung; Fortbildungskosten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar (§ 4 Abs. 4 EStG). Das MFA-Berufsbild umfasst mehr als 15 anerkannte Zusatzqualifikationen.

Wann gilt das nicht?

Fortbildungen, die ausschließlich im privaten Interesse der MFA liegen und keinen Bezug zur ärztlichen Tätigkeit haben, müssen vom Arbeitgeber nicht gefördert werden. Geringfügig Beschäftigte haben eingeschränkte Ansprüche auf Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit. Praxisinhaber ohne eigene Mittel können Förderanträge über externe Programme stellen, müssen aber selbst keine unbegrenzte Finanzierung leisten.

Quellen

Ärzteversichert informiert Praxisinhaber über Förderprogramme für MFA-Fortbildungen und unterstützt bei der Antragstellung.

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