MFA-Gehalt und Tarifvertrag bezeichnet die verbindliche Vergütungsregelung für Medizinische Fachangestellte im Tarifvertrag (TV MFA), der zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e. V. und dem Arbeitgeberverband Arztpraxen geschlossen wird und für alle tarifgebundenen Praxen gilt.

Das MFA-Tarifgehalt richtet sich nach der Berufsgruppe (I bis V) und der Berufserfahrung. Ausgelernte MFAs im ersten Berufsjahr erhalten nach aktuellem Tarifstand (2024) mindestens 2.400 Euro brutto monatlich; mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Gehalt auf bis zu über 3.500 Euro brutto für spezialisierte Tätigkeiten in höheren Berufsgruppen.

Hintergrund

Der TV MFA gilt bundesweit, ist jedoch nur für tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer direkt verbindlich. Nicht tarifgebundene Praxen können sich freiwillig an den Tarifgehältern orientieren, was für die Mitarbeitergewinnung zunehmend wichtig ist. Der Tarifvertrag regelt neben den Grundgehältern auch Überstundenzuschläge (25 bis 50 Prozent), Urlaubsansprüche (30 Tage pro Jahr nach dem zweiten Beschäftigungsjahr), Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) und vermögenswirksame Leistungen. Tarifverhandlungen finden in der Regel alle ein bis zwei Jahre statt; zuletzt wurden mehrere Erhöhungsschritte von jeweils 4 bis 5 Prozent vereinbart. Bundesländer mit besonders angespanntem Arbeitsmarkt für MFAs zeigen teilweise Gehaltsniveaus deutlich über dem Tarif.

Wann gilt das nicht?

Auszubildende erhalten nicht das volle MFA-Tarifgehalt, sondern die Ausbildungsvergütung nach dem Ausbildungstarifvertrag, die je Ausbildungsjahr und Bundesland variiert. Geringfügig Beschäftigte und Teilzeitkräfte erhalten anteilige Leistungen. In Zahnarztpraxen gilt ein eigenständiger Tarifvertrag für ZFA (Zahnmedizinische Fachangestellte).

Quellen

Ärzteversichert gibt Praxisinhabern einen Überblick über aktuelle MFA-Tarifgehälter und hilft bei der Einordnung in das regionale Vergütungsniveau.

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