Die MVZ-Regulierung in Deutschland schränkt seit 2022 investorenbetriebene MVZ (iMVZ) erheblich ein und verpflichtet alle MVZ-Träger zu verstärkter Transparenz gegenüber Zulassungsausschüssen und Kassenärztlichen Vereinigungen.
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 begrenzte die Trägerschaft renditeorientierter Kapitalgesellschaften an zahnärztlichen MVZ. Für ärztliche MVZ wurde die Transparenzpflicht bezüglich Gesellschafterstrukturen verschärft; Verstöße können zur Zulassungsentziehung führen.
Hintergrund
Bis 2022 waren investorenbetriebene MVZ (iMVZ) im zahnärztlichen Bereich ohne nennenswerte Einschränkungen zugelassen. Nach politischem Druck und der Debatte um Profitorientierung im Gesundheitswesen wurde mit dem GKV-FinStG 2022 die Gründung zahnärztlicher MVZ auf bestimmte Träger beschränkt. Für ärztliche MVZ gelten seit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz 2022 erweiterte Transparenzpflichten: MVZ müssen die Gesellschafterstruktur, eventuelle Verflechtungen und Jahresabschlüsse offenlegen. Zulassungsausschüsse können bei Verstößen die Zulassung entziehen. Mehr als 4.000 MVZ sind derzeit in Deutschland zugelassen.
Wann gilt das nicht?
Ärztlich geführte und ärztlich getragene MVZ (ohne Investorenhintergrund) sind von den Einschränkungen nicht betroffen. Gemeinnützige Träger wie Wohlfahrtsverbände oder kirchliche Einrichtungen können MVZ weiterhin uneingeschränkt betreiben. Privatärztliche MVZ ohne GKV-Zulassung unterliegen nicht dem Vertragsarztrecht.
Ärzteversichert hilft angestellten Ärzten in MVZ, ihre persönliche Absicherung unabhängig von der Trägerstruktur zu optimieren.
Quellen
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