Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ist ein standardisierter Datensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), der im Notfall medizinisch relevante Informationen wie Diagnosen, Medikamente und Allergien für behandelnde Ärzte sofort verfügbar macht.

Das NFDM speichert bis zu sieben Datenkategorien auf der eGK, darunter Diagnosen, aktuelle Medikation, Allergien und Kontaktdaten. Die Befüllung ist freiwillig; der Zugriff erfordert ein Lesegerät und den Heilberufsausweis (HBA). Seit 2022 ist das NFDM über die Telematikinfrastruktur (TI) nutzbar.

Hintergrund

Rechtsgrundlage für das NFDM ist § 334 SGB V. Die Daten werden auf der eGK in einem standardisierten Format (FHIR) hinterlegt und können von allen zugelassenen Leistungserbringern mit HBA ausgelesen werden. Die Speicherung ist für Patienten freiwillig und erfordert deren ausdrückliche Einwilligung. Seit der flächendeckenden TI-Anbindung können Praxen das NFDM über ihre Praxissoftware befüllen und aktualisieren. Rund 73 Millionen Versicherte besitzen eine eGK, der tatsächliche Befüllungsgrad des NFDM lag 2024 bei unter 5 %.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, können das NFDM nicht auslesen. Privatpatienten ohne eGK profitieren nicht vom NFDM; für sie gibt es keine vergleichbare standardisierte Lösung. Im Ausland ist das NFDM nicht ohne Weiteres abrufbar, da die Infrastruktur auf Deutschland beschränkt ist.

Ärzteversichert informiert Praxen über die sichere Nutzung digitaler Gesundheitsdaten und unterstützt bei der Absicherung von IT-Risiken in der Praxis.

Quellen

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