Ein Notgroschen ist eine sofort verfügbare Liquiditätsreserve, die Ärzte vor finanziellen Engpässen bei Praxisausfällen, unerwarteten Investitionen oder privaten Notsituationen schützt und typischerweise drei bis sechs Netto-Monatseinkommen umfassen sollte.

Für niedergelassene Ärzte empfiehlt sich eine Notfallrücklage von drei bis sechs Monatseinkünften auf einem Tagesgeld- oder Geldmarktfondskonto. Angestellten Ärzten reicht oft eine Rücklage von drei Monatsgehältern, da Krankengeld und Lohnfortzahlung kurzfristige Ausfälle abfedern.

Hintergrund

Selbstständige Ärzte haben kein Netz aus gesetzlichem Krankengeld oder Arbeitslosengeld; bei Praxisausfall durch Krankheit oder Störung bricht das Einkommen sofort weg. Eine Liquiditätsreserve von mindestens drei Netto-Monatseinkommen auf einem Tagesgeldkonto oder Geldmarktfonds ist deshalb essenziell. Für niedergelassene Ärzte mit Praxiskosten (Personal, Miete, Leasing) kann eine Reserve von bis zu sechs Monaten sinnvoll sein, um laufende Fixkosten zu decken. Das Tagesgeld als Anlageform bietet seit 2023 wieder Zinsen von 2 bis 4 % p.a. und eignet sich gut für diese Rücklage, da es jederzeit verfügbar ist.

Wann gilt das nicht?

Wer eine umfassende Praxisausfallversicherung und Krankentagegeldversicherung besitzt, kann die Rücklage auf zwei bis drei Monatsgehälter reduzieren. Angestellte Ärzte mit unbefristeter Stelle profitieren von Lohnfortzahlung (6 Wochen) und Krankengeld und benötigen eine geringere Reserve. Ärzte mit hohen laufenden Kreditverpflichtungen (z. B. Praxiskredit) sollten die Rücklage jedoch entsprechend höher ansetzen.

Ärzteversichert empfiehlt, den Notgroschen als festen Bestandteil des Finanzplans zu etablieren und ihn konsequent getrennt von Investitionskapital zu halten.

Quellen

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