Onkologen benötigen aufgrund hoher Behandlungsrisiken und teurer Therapien eine Berufshaftpflichtversicherung mit sehr hohen Deckungssummen sowie eine auf psychische Belastungen ausgerichtete Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Die Berufshaftpflicht für Onkologen muss Chemotherapiefehler, Fehldosierungen von Zytostatika und Behandlungsfehler bei lebensbedrohlichen Erkrankungen mit Deckungssummen von mindestens 5 Millionen Euro je Schadenfall abdecken. Zudem ist das BU-Risiko durch psychische Belastungen überdurchschnittlich hoch.
Hintergrund
Fehler in der onkologischen Behandlung können zu Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe führen, da Betroffene oft jung sind und langfristige Pflegekosten entstehen. Onkologische Praxen mit eigener Zytostatika-Zubereitung benötigen zusätzlich eine Produkthaftpflicht. Laut Bundesärztekammer sind Behandlungsfehler in der Onkologie einer der häufigsten Anlässe für Schlichtungsverfahren. Das psychische Burnout-Risiko für Onkologen ist laut wissenschaftlicher Literatur doppelt so hoch wie bei Allgemeinmedizinern; die BU-Versicherung sollte psychische Erkrankungen ausdrücklich einschließen und kein Leistungsausschlussklausel für Depressionen enthalten.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Onkologen, die ausschließlich diagnostisch tätig sind (z. B. in der Tumornachsorge ohne eigene Therapieplanung), haben ein geringeres Haftpflichtrisiko. Klinisch angestellte Onkologen sind über die Krankenhausträger-Haftpflicht mitversichert, sollten aber prüfen, ob eine persönliche Berufshaftpflicht sinnvoll ergänzt.
Ärzteversichert spezialisiert sich auf die Analyse und Optimierung der Versicherungssituation von Fachärzten in risikostarken Disziplinen wie der Onkologie.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
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