Online-Terminbuchungssysteme ermöglichen Patienten die selbstständige Buchung von Praxisterminen über Website oder App rund um die Uhr, müssen aber DSGVO-konform betrieben und mit der Praxisverwaltungssoftware (PVS) verknüpft sein.
Eine rechtssichere Online-Terminbuchung erfordert eine Datenschutzerklärung, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Softwareanbieter und sichere Datenübertragung (TLS). Laut KBV-Umfrage 2023 nutzen bereits über 40 % der Praxen digitale Terminbuchungssysteme.
Hintergrund
Online-Terminbuchung entlastet Praxistelefone und ermöglicht eine effizientere Terminplanung. Die bekanntesten Anbieter in Deutschland sind Doctolib, Jameda, mediClin und direkt in PVS-Systeme integrierte Module. Datenschutzrechtlich gilt: Patienten übermitteln beim Buchen Gesundheitsdaten, die nach Art. 9 DSGVO als besonders schutzwürdig einzustufen sind. Der Praxisinhaber benötigt eine explizite Einwilligung der Patienten sowie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter. Systemstörungen oder Datenlecks beim Terminbuchungsanbieter können die Praxis haftbar machen.
Wann gilt das nicht?
Praxen ohne Internetpräsenz oder mit rein telefonischer Patientenkommunikation benötigen kein Online-Buchungssystem. Bei bestimmten Facharztpraxen (z. B. psychiatrischen Praxen) können datenschutzrechtliche Besonderheiten die Einführung von Online-Buchungssystemen erschweren. Praxen mit sehr kleinem Patientenstamm (z. B. rein privatärztliche Boutique-Praxen) profitieren weniger vom Effizienzgewinn.
Ärzteversichert informiert über den datenschutzkonformen Einsatz digitaler Praxistools und berät zur Cyber-Risikoabsicherung bei Digitalisierungsmaßnahmen.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →