Die Investition in ophthalmologische Lasergeräte für refraktive Chirurgie (z. B. LASIK) oder Netzhautbehandlung zählt zu den größten Einzelinvestitionen in einer Augenarztpraxis, mit Anschaffungskosten zwischen 300.000 und über 1 Million Euro pro Gerät.

Moderne Excimer-Laser für refraktive Eingriffe kosten 300.000 bis 600.000 Euro, OCT-Laser für die Netzhautbehandlung 50.000 bis 150.000 Euro. Die Abschreibungsdauer beträgt typischerweise 5 bis 8 Jahre; eine Geräteversicherung gegen Ausfall und Beschädigung ist essenziell.

Hintergrund

Ophthalmologische Lasergeräte zählen zu den teuersten medizintechnischen Investitionen in ambulanten Fachpraxen. Banken finanzieren solche Investitionen über Praxisdarlehen oder Leasing; beim Leasing ist der Erhalt von Wartungsverträgen des Herstellers besonders wichtig. Steuerlich werden Lasergeräte über die AfA-Tabelle (Nutzungsdauer 8 Jahre für medizinische Geräte) abgeschrieben. Eine Geräte- und Maschinenbruchversicherung sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Geräteausfall sind bei diesem Investitionsvolumen unbedingt empfohlen.

Wann gilt das nicht?

Kooperative Nutzungsmodelle (Mietgeräte oder Shared-Use-Konzepte) erfordern keine eigene Investition und entlasten die Praxisbilanz. Einige Hersteller bieten Pay-per-Use-Modelle an, bei denen kein Kauf, sondern eine nutzungsabhängige Gebühr anfällt. In diesen Fällen trägt der Anbieter die Absicherungspflicht für das Gerät.

Ärzteversichert berät Ophthalmologen zu passenden Geräteversicherungen und Finanzierungsabsicherungen für große Praxisinvestitionen.

Quellen

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