Orthopädische Praxen investieren regelmäßig in hochwertige Diagnostikgeräte wie Ultraschall, digitales Röntgen und ggf. MRT, wobei das Investitionsvolumen je nach Ausstattung zwischen 50.000 und über 500.000 Euro liegen kann.
Typische Investitionen in einer orthopädischen Praxis umfassen Ultraschallgerät (15.000 bis 50.000 Euro), digitales Röntgen (30.000 bis 80.000 Euro) und bei eigener MRT-Anlage über 500.000 Euro. Leasing und Praxisdarlehen sind die gängigen Finanzierungswege; eine Geräteversicherung ist Pflicht.
Hintergrund
Der orthopädische Praxisbetrieb ist geräteintensiv: Ultraschall für Weichteildiagnostik, Röntgen für Skelettuntersuchungen und bei konservativ-orthopädisch ausgerichteten Praxen Therapiegeräte für Physiotherapie oder Stoßwellentherapie (ESWT, ca. 30.000 Euro). Größere Gemeinschaftspraxen oder MVZ mit Radiologieanbindung investieren in MRT-Geräte ab 600.000 Euro. Steuerlich werden medizintechnische Geräte über 8 Jahre abgeschrieben (AfA-Tabelle). Geräte mit einem Anschaffungswert über 800 Euro netto sind aktivierungspflichtig. Eine Geräte- und Elektronikversicherung sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichern gegen technische Ausfälle ab.
Wann gilt das nicht?
Orthopäden in angestellter Position (Klinik, MVZ) investieren selbst nicht in Geräte; diese Pflicht liegt beim Träger. Praxen ohne eigene Bildgebung überweisen in radiologische Kooperationspartner und benötigen keine eigene Großgeräteversicherung. Gemietete Geräte werden vom Vermieter versichert.
Ärzteversichert prüft, ob bestehende Sachversicherungen die gesamte Geräteausstattung einer orthopädischen Praxis ausreichend abdecken und empfiehlt Anpassungen.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
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