Pädiater haften bei Behandlungsfehlern für besonders hohe Schadensersatzforderungen, weil Kinder im Schadensfall eine lange Lebenserwartung haben und Folgeschäden (Verdienstausfall, Pflegekosten) Jahrzehnte lang zu entschädigen sind.
Schadensersatzklagen gegen Kinderärzte können durch lange Kompensationszeiträume Summen von mehreren Millionen Euro erreichen. Die Berufshaftpflichtversicherung für Pädiater sollte mindestens 5 Millionen Euro Deckungssumme je Schadenfall umfassen, da ein einziger schwerwiegender Fehler diese Summen übersteigen kann.
Hintergrund
Häufige Haftpflichtfälle in der Pädiatrie betreffen Impfschäden, Diagnosefehler bei kindlichen Erkrankungen (z. B. Meningitis, Sepsis) und Fehler bei der Neugeborenenversorgung. Laut Bundesärztekammer werden Kinderärzte zwar weniger häufig verklagt als Chirurgen oder Gynäkologen, aber die Schadenshöhe ist überdurchschnittlich. Ein Behandlungsfehler bei einem Neugeborenen, der zu dauerhafter Behinderung führt, kann Schadensersatzforderungen von 3 bis 7 Millionen Euro nach sich ziehen. Die Berufshaftpflicht muss explizit das Tätigkeitsspektrum (stationäre Pädiatrie, Ambulanz, ggf. Intensivmedizin) abdecken.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Kinderärzte in Kliniken sind über die Krankenhausträger-Haftpflicht mitversichert, sollten aber eine persönliche Deckung für außerdienstliche Behandlungen haben. Rein beratende Tätigkeiten (z. B. schulärztlicher Dienst) ohne kurative Eingriffe haben ein deutlich geringeres Haftungsrisiko.
Ärzteversichert analysiert die individuelle Haftpflichtabsicherung von Pädiater und empfiehlt bedarfsgerechte Deckungssummen und Tarifbausteine.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
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