Personalmanagement in der Arztpraxis umfasst alle Prozesse von der Personalplanung, Rekrutierung und Einstellung über die Lohn- und Gehaltsabrechnung bis zur Weiterentwicklung und gegebenenfalls Kündigung von Mitarbeitern.

Effizientes Personalmanagement reduziert Fluktuation und Fehlzeiten. In der Arztpraxis sind die häufigsten Kostentreiber: hohe Einarbeitungskosten bei Stellenwechseln (ca. 15.000 bis 25.000 Euro pro Stelle), Lohnnebenkosten von rund 21 % des Bruttogehalts und Kosten für Urlaubsvertretungen.

Hintergrund

Praxisinhaber sind in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber für die vollständige Personalverwaltung verantwortlich: Arbeitsverträge müssen schriftlich geschlossen werden, Lohnsteueranmeldungen monatlich oder quartalsweise erfolgen, und Sozialversicherungsmeldungen sind über das DEÜV-Verfahren digital zu übermitteln. Eine externe Lohnbuchhaltung (Kosten: 30 bis 80 Euro pro Mitarbeiter/Monat) entlastet Praxisinhaber erheblich. Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer vor unrechtmäßiger Kündigung; Kündigungsschutz gilt ab 10 Mitarbeitern nach dem KSchG (nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit).

Wann gilt das nicht?

Praxen in Gründungsphase mit weniger als 10 Vollzeitstellen unterliegen nicht dem Kündigungsschutzgesetz (Kleinbetriebsausnahme). Für Auszubildende gelten das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Ausbildungsordnung für MFA gesondert.

Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Absicherung von Personalrisiken, von der Absicherung bei Krankheitsausfällen bis zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter.

Quellen

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