Das Pflege-Tagegeld zahlt bei Pflegebedürftigkeit einen täglich fixen Betrag unabhängig von tatsächlichen Kosten, während die Pflegekostenversicherung konkrete nachgewiesene Pflegekosten bis zur vereinbarten Tagessumme erstattet.

Pflege-Tagegeld bietet maximale Flexibilität (Verwendung frei wählbar), ist aber teurer als eine Pflegekostenversicherung. Die Pflegekostenversicherung ist günstiger, erstattet aber nur nachgewiesene Kosten. Für Ärzte, die Angehörige pflegen oder selbst Pflegeleistungen koordinieren möchten, ist das Tagegeld meist vorteilhafter.

Hintergrund

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) deckt 2024 maximal 2.005 Euro monatlich bei Pflegegrad 5 (vollstationär). Tatsächliche Pflegeheimkosten lagen 2024 laut Bundesgesundheitsministerium im Schnitt bei 2.400 bis 3.200 Euro monatlicher Eigenanteil (Betreuungs- und Unterkunftskosten). Diese Lücke von 400 bis 1.200 Euro monatlich schließen Pflegezusatzversicherungen. Beim Pflege-Tagegeld wird ein fester Betrag je Pflegegrad ausgezahlt, z. B. 50 Euro täglich bei Pflegegrad 4 (= 1.500 Euro/Monat). Die Pflegekostenversicherung hingegen erstattet maximal den tatsächlich nachgewiesenen Betrag bis zum vereinbarten Tageslimit.

Wann gilt das nicht?

Wer bereits eine umfassende Pflegezusatzversicherung hat oder im Pflegefall auf erhebliches Vermögen zurückgreifen kann (z. B. Immobilien), benötigt möglicherweise keine zusätzliche Absicherung. Pflegebedürftige mit sehr geringen Einkommen können über Sozialhilfe abgesichert werden.

Ärzteversichert vergleicht Pflege-Tagegeld und Pflegekostenversicherungen und empfiehlt Ärzten die passende Absicherungsform für ihren Lebensstil.

Quellen

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