Eine Pflege-Wohngemeinschaft (Pflege-WG) ist eine ambulante Wohnform für mehrere pflegebedürftige Personen, die gemeinsam in einer Wohnung leben und von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, wobei die Kosten oft unter denen eines Pflegeheims liegen.

Pflege-WGs kombinieren Gemeinschaft und selbstbestimmtes Leben mit professioneller Betreuung. Die monatlichen Gesamtkosten liegen je nach Region bei 2.000 bis 3.500 Euro; die Pflegekasse übernimmt Sachleistungsbeträge (bei Pflegegrad 5: bis 2.005 Euro/Monat), der Rest ist Eigenanteil.

Hintergrund

Pflege-WGs sind in § 38a SGB XI geregelt: Bewohner einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft können neben den regulären Pflegesachleistungen einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro monatlich erhalten, wenn mindestens drei Pflegebedürftige gemeinsam wohnen und eine Pflegeperson gemeinschaftlich beschäftigt wird. Im Vergleich zum Pflegeheim sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung oft günstiger, da private Mietverhältnisse genutzt werden. Für Ärzte, die Pflegeplätze für Angehörige suchen, bieten Pflege-WGs eine qualitativ hochwertige Alternative mit mehr Privatsphäre.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr hohem Pflegebedarf (z. B. intensivpflichtige Patienten) ist eine Pflege-WG nicht geeignet; hier ist stationäre Einrichtungspflege notwendig. In ländlichen Regionen ist das Angebot an Pflege-WGs begrenzt. Bewohner müssen die Verträge mit Pflegedienst und Vermieter getrennt abschließen, was organisatorischen Mehraufwand bedeutet.

Ärzteversichert berät zu passenden Pflegezusatzversicherungen, die auch alternative Pflegeformen wie Pflege-WGs finanziell ausreichend absichern.

Quellen

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