Die monatlichen Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz lagen 2024 deutschlandweit im Schnitt bei ca. 4.200 Euro, wovon die gesetzliche Pflegeversicherung maximal 2.005 Euro (Pflegegrad 5) trägt und der verbleibende Eigenanteil selbst finanziert werden muss.
Der durchschnittliche einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten betrug 2024 laut Bundesgesundheitsministerium ca. 2.100 bis 2.400 Euro monatlich. Diese Lücke muss aus eigenen Mitteln, Vermögen oder einer privaten Pflegezusatzversicherung gedeckt werden.
Hintergrund
Pflegeheimkosten setzen sich zusammen aus dem Pflegeanteil (von der Pflegekasse übernommen), dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für Unterkunft/Verpflegung, Investitionskosten und ggf. Ausbildungsumlagen. Seit der Reform 2022 gibt es Leistungszuschläge bei langem Heimaufenthalt: nach 12 Monaten 15 %, nach 24 Monaten 30 %, nach 36 Monaten 50 % und nach 48 Monaten 75 % Zuschlag auf den Eigenanteil durch die Pflegekasse. Dennoch bleibt eine erhebliche Lücke. Wer die Kosten nicht decken kann, hat Anspruch auf Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege nach SGB XII).
Wann gilt das nicht?
Vollstationäre Versorgung in spezialisierten Einrichtungen (z. B. Hospize, Beatmungspflege-Einrichtungen) hat andere Kostenstrukturen; Hospizkosten werden weitgehend von Kranken- und Pflegekasse übernommen. PKV-Versicherte erhalten die Pflegeleistungen über ihre private Pflegeversicherung; die Leistungshöhe entspricht den gesetzlichen Leistungsbeträgen nach SGB XI.
Ärzteversichert vergleicht Pflegezusatzversicherungen, die speziell auf die Versorgungslücke im Pflegeheim ausgerichtet sind, und empfiehlt frühzeitigen Abschluss für günstige Beiträge.
Quellen
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