Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sind Leistungsauslöser (ab Pflegegrad 2 oder 3), Tagessatzhöhe, Wartezeit (typisch 3 bis 5 Jahre) und Dynamisierungsoptionen die entscheidenden Qualitätskriterien.
Die wichtigsten Vergleichskriterien: ab welchem Pflegegrad Leistungen fließen, Höhe des Tagessatzes oder der Monatsrente, Wartezeit bis zur ersten Leistung, Beitragsfreiheit im Leistungsfall und ob die Versicherungssumme inflationsgeschützt dynamisiert wird.
Hintergrund
Der Markt für Pflegezusatzversicherungen ist unübersichtlich: Es gibt rund 60 bis 80 verschiedene Tarife von ca. 30 Anbietern in Deutschland. Qualitätsunterschiede zeigen sich vor allem beim Leistungsauslöser (manche Tarife leisten erst ab Pflegegrad 4, andere bereits ab Pflegegrad 2), bei der Wartezeit (5 Jahre sind zu lang; 3 Jahre ist Marktstandard) und bei der Leistungshöhe bei Pflegegrad 3. Eine Dynamisierung von mindestens 3 % jährlich schützt gegen Kaufkraftverlust; ohne Dynamik verliert ein Tagessatz von 50 Euro in 20 Jahren real rund 40 % an Wert. Der staatliche Pflege-Bahr bietet 5 Euro staatliche Förderung monatlich, hat aber häufig schlechtere Bedingungen als nicht geförderte Tarife.
Wann gilt das nicht?
Für Personen über 60 Jahre wird ein Vergleich schwieriger, da Anbieter hohe Beitragsanpassungen vornehmen oder Tarife ablehnen. Wer bereits eine schwere Vorerkrankung hat, erhält nur Tarife mit Leistungsausschlüssen oder gar keine Police.
Ärzteversichert analysiert auf Wunsch die auf dem Markt verfügbaren Pflegezusatztarife und empfiehlt den für das individuelle Risikoprofil des Arztes optimalen Schutz.
Quellen
- PKV-Verband
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium für Gesundheit
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