Eine PKV-Anwartschaft sichert das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung einzutreten oder in einen bestimmten Tarif zurückzukehren, ohne eine neue Gesundheitsprüfung absolvieren zu müssen.

Es gibt zwei Formen: Die kleine Anwartschaft (ohne Beitragsanteil) sichert nur das Eintrittsrecht; die große Anwartschaft (mit laufendem Beitrag) sichert zusätzlich die Alterungsrückstellung. Für Ärzte während Elternzeit, Auslandsaufenthalt oder GKV-Pflichtversicherungsphase ist sie besonders relevant.

Hintergrund

Eine PKV-Anwartschaft wird abgeschlossen, wenn jemand zeitweise die PKV-Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. wegen Unterschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder wegen Elternzeit in der GKV). Der Beitrag für die kleine Anwartschaft beträgt ca. 5 bis 20 Euro monatlich, für die große Anwartschaft deutlich mehr (entspricht etwa dem Vollbeitrag minus gespartem Kostenanteil). Ohne Anwartschaft muss bei Wiedereintritt eine neue Gesundheitsprüfung mit dem dann aktuellen Gesundheitszustand absolviert werden, was bei Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führt.

Wann gilt das nicht?

Wer dauerhaft in der GKV verbleiben will (z. B. Krankenhausarzt mit Pflichtversicherungspflicht) und keine Rückkehr in die PKV plant, benötigt keine Anwartschaft. Studenten können ohne Anwartschaft in die PKV wechseln, wenn sie die Einkommensgrenze nach dem Studium erstmals überschreiten.

Ärzteversichert berät Ärzte in Übergangszeiten (Elternzeit, Ausland, Klinikwechsel), ob eine PKV-Anwartschaft zur Sicherung ihres Versicherungsschutzes sinnvoll ist.

Quellen

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