Die PKV-Beitragsentlastung im Alter ist ein Zusatzbaustein, mit dem PKV-Versicherte in jungen Jahren einen Beitragspuffer aufbauen, der im Rentenalter die PKV-Prämie automatisch reduziert.

Ein Beitragsentlastungstarif (BET) bei der PKV kostet monatlich z. B. 20 bis 80 Euro und reduziert den Beitrag ab Renteneintritt um einen garantierten Betrag. Für Ärzte, die im Alter über deutlich geringeres Einkommen verfügen, ist dies eine wichtige Absicherung gegen steigende PKV-Prämien.

Hintergrund

PKV-Beiträge steigen im Alter überproportional, weil ältere Menschen häufiger Leistungen in Anspruch nehmen und die Beitragskalkulation auf das individuelle Risiko abstellt. Ohne Gegenmaßnahmen können PKV-Beiträge im Rentenalter bei 800 bis 1.200 Euro monatlich liegen. Ein BET-Tarif, abgeschlossen mit 35 Jahren, kann den Beitrag ab Renteneintritt (67 Jahre) je nach Anlage um 150 bis 300 Euro monatlich senken. Alle PKV-Unternehmen müssen einen solchen Entlastungstarif anbieten (§ 149 VAG). Alternativ können Beitragsrückstellungen im Wahltarif aufgebaut werden.

Wann gilt das nicht?

PKV-Versicherte, die im Rentenalter in die GKV wechseln können (z. B. wegen vorheriger Pflichtversicherungszeiten), benötigen möglicherweise keinen BET. Wer im Alter als freiwillig GKV-Versicherter deutlich niedrigere Beiträge zahlt, profitiert weniger. Für sehr junge Ärzte mit unsicherer Karriereplanung kann ein flexibles Sparmodell sinnvoller sein als ein gebundener BET.

Ärzteversichert analysiert die aktuelle PKV-Situation und empfiehlt, wann der Abschluss eines BET-Tarifs am sinnvollsten ist.

Quellen

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