Die PKV-Beitragsrückerstattung erstattet Versicherten einen Teil ihrer Prämie zurück, wenn sie in einem Kalenderjahr keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen haben, und kann bis zu drei Monatsbeiträge betragen.

Die Beitragsrückerstattung in der PKV ist im Tarif individuell geregelt; typisch sind 1 bis 3 Monatsbeiträge nach einem leistungsfreien Jahr. Wichtig: Auch Erstattungen für Vorsorgeuntersuchungen oder Brillen können den Rückerstattungsanspruch ausschließen, je nach Tarifbedingung.

Hintergrund

Die PKV-Beitragsrückerstattung (BKE) ist ein freiwilliger Tarifsbestandteil und kein gesetzlicher Anspruch. Sie wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Tarifs geregelt. Versicherer verwenden sie als Anreizinstrument zur Kostendämpfung. Ärzte als PKV-Versicherte nutzen ihre Versicherungsleistungen im Schnitt intensiver als Nicht-Mediziner (durch selbstverschriebene Vorsorge, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen). Für gesunde Ärzte, die Routineleistungen selbst bezahlen, kann die Rückerstattung eine sinnvolle Ergänzung sein. Wer den jährlichen Selbstbehalt vereinbart hat, profitiert doppelt: kein Selbstbehalt UND Beitragsrückerstattung, wenn die Ausgaben minimal waren.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit häufigen Arztbesuchen, chronischen Erkrankungen oder regelmäßigem Brillen- und Zahnersatzbedarf erhalten keine Rückerstattung, wenn diese Leistungen über die PKV abgerechnet werden. Bei manchen Tarifen entfällt die Rückerstattung bereits durch die Abrechnung einer einzigen Vorsorgeuntersuchung.

Ärzteversichert berät dazu, ob Beitragsrückerstattung oder höherer Selbstbehalt für die individuelle PKV-Situation die günstigere Strategie ist.

Quellen

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