Die PKV erstattet Zahnimplantate grundsätzlich, wenn sie medizinisch notwendig sind und im Tarif nicht explizit ausgeschlossen wurden, wobei hochwertige Tarife ohne Begrenzung erstatten und einfachere Tarife Implantate auf eine bestimmte Anzahl oder einen Prozentwert begrenzen.
Ein Zahnimplantat kostet je nach Region und Komplexität 1.500 bis 3.500 Euro pro Implantat. PKV-Tarife mit gutem Zahnschutz erstatten 100 % der GOÄ- und GOZ-konformen Rechnung; bei Tarifen mit Zahnbegrenzungen können Implantate auf 2 pro Kiefer oder maximal 500 Euro pro Stück begrenzt sein.
Hintergrund
Zahnimplantate werden nach GOÄ (chirurgischer Anteil) und GOZ (zahnärztlicher Anteil) abgerechnet. Die PKV erstattet grundsätzlich beide Anteile. Wichtig: Vor der Behandlung sollte ein Heil- und Kostenplan beim Versicherer eingereicht werden, um die Erstattungshöhe vorab zu klären. Hochwertige PKV-Tarife erstatten Implantate ohne Mengenbegrenzung; Einsteigertarife haben oft Obergrenzen oder schließen Implantate ganz aus. Kieferaufbaumaßnahmen (Knochenaugmentation), die für die Implantation notwendig sind, werden ebenfalls erstattet, wenn medizinisch indiziert.
Wann gilt das nicht?
Ästhetisch motivierte Implantate ohne medizinische Notwendigkeit werden von den meisten PKV-Tarifen abgelehnt. Tarife mit explizitem Implantatausschluss erstatten auch bei medizinischer Indikation keine Kosten; hier ist ein Wechsel in einen besseren Zahntarif empfehlenswert.
Ärzteversichert vergleicht PKV-Zahntarife mit besonderem Blick auf den Implantatschutz und hilft bei der Voranfrage an den Versicherer.
Quellen
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