Im Ruhestand bleiben PKV-Versicherte in ihrer privaten Krankenversicherung, müssen jedoch den Beitrag vollständig selbst tragen, da Arbeitgeberzuschüsse und Rentenversicherungsbeiträge entfallen und PKV-Beiträge im Alter erfahrungsgemäß höher liegen.
PKV-Beiträge im Rentenalter können 700 bis 1.200 Euro monatlich betragen. Ohne Gegenmaßnahmen (Beitragsentlastungstarif, aufgebaute Rücklage) kann die PKV eine erhebliche Belastung des Renteneinkommens werden. Versorgungswerks-Rentner erhalten keinen GKV-Arbeitgeberzuschuss.
Hintergrund
Im aktiven Berufsleben tragen Arbeitgeber bei Angestellten (auch bei PKV) einen Zuschuss von ca. 50 % des GKV-Beitrags (2024: max. 439 Euro/Monat). Im Ruhestand fällt dieser Arbeitgeberzuschuss weg; Rentner zahlen den vollen PKV-Beitrag allein. Der Beitragsentlastungstarif (BET), den viele PKV-Unternehmen anbieten, kann im Ruhestand bis zu 300 Euro monatlich von der Prämie abziehen, wenn in jungen Jahren eingezahlt wurde. Eine Alternative ist der Wechsel in den Basistarif (max. 911 Euro/Monat) oder der Wechsel in die GKV, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (lange Pflichtversicherungszeiten vor Rentenbeginn).
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die in der GKV pflichtversichert waren (z. B. durch lange Kliniktätigkeit vor der Niederlassung) und die 9/10-Regel nach § 5 SGB V erfüllen, können im Rentenalter in die GKV wechseln und deutlich günstigere Beiträge zahlen. Dies sollte langfristig eingeplant werden.
Ärzteversichert berät Ärzte ab 50 Jahren systematisch zur PKV-Absicherung im Ruhestand und empfiehlt rechtzeitige Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung.
Quellen
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