PKV-Kindertarife müssen von Neugeborenen in PKV-Familien ohne Gesundheitsprüfung und zu einem Sonderbeitragssatz abgeschlossen werden; gute Tarife bieten volle Leistungen ab Geburt ohne Wartezeit für einen Monatsbeitrag zwischen 50 und 150 Euro.

Kinder PKV-versicherter Eltern können innerhalb von 2 Monaten nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag in die PKV aufgenommen werden. Bei zwei oder mehr PKV-versicherten Elternteilen kann das günstigere Unternehmen gewählt werden. Beiträge für Kinder liegen bei 50 bis 150 Euro monatlich.

Hintergrund

Kindertarife in der PKV sind individuelle Versicherungsverträge für jedes Kind; es gibt keine beitragsfreie Mitversicherung wie in der GKV. Qualitätsunterschiede zeigen sich bei: Leistungsumfang (Kieferorthopädie, Brille, Impfungen, Vorsorge), Aufnahmefristen nach Geburt (meist 2 Monate), Gesundheitsprüfung bei späterer Aufnahme (strenger als bei rechtzeitiger Aufnahme) und Tarifwechselmöglichkeiten ins Erwachsenenalter. Ein guter Kindertarif sollte kieferorthopädische Leistungen ohne Begrenzung, alle Schutzimpfungen und alle Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U12) enthalten. Für Ärztefamilien mit mehreren Kindern summieren sich die Beiträge rasch.

Wann gilt das nicht?

Ist ein Elternteil GKV-versichert und das Familieneinkommen nicht deutlich über dem GKV-Höchstbeitrag, kann die Aufnahme in die GKV-Familienversicherung günstiger sein. Bei Eltern im Beamtenstatus gilt: Kinder sind beihilfeberechtigt und brauchen nur einen Restkostentarif.

Ärzteversichert vergleicht PKV-Kindertarife und hilft Ärztefamilien, den optimalen Schutz für ihre Kinder zu einem fairen Preis abzuschließen.

Quellen

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