PKV-Open-House-Aktionen sind befristete Sonderangebote privater Krankenversicherungen, bei denen Neukunden oder Bestandsversicherte ohne vollständige Gesundheitsprüfung in attraktive Tarife wechseln können.
Bei Open-House-Aktionen verzichten Versicherer temporär auf Teile der regulären Gesundheitsprüfung oder bieten vereinfachte Gesundheitsfragen. Für Ärzte mit Vorerkrankungen kann dies eine Chance sein, in bessere Tarife zu wechseln; wichtig ist eine kritische Prüfung der Bedingungen und tatsächlichen Leistungen des Zieltarifs.
Hintergrund
Open-House-Aktionen sind im PKV-Markt kein standardisierter Begriff; der Ausdruck wird von Versicherern und Maklern unterschiedlich verwendet. Gemeint ist meist eine zeitlich begrenzte Möglichkeit, in bestimmte Tarife ohne die übliche Risikoprüfung einzutreten, z. B. anlässlich von Produktneueinführungen oder gesetzlichen Reformen. Für Ärzte mit bestehenden Vorerkrankungen (z. B. Bluthochdruck, abgeklungene Rückenprobleme) kann eine Aktion attraktiv sein, wenn regulär Risikozuschläge oder Ausschlüsse gedroht hätten. Die Verbraucherzentrale warnt: Manche Aktionen gelten nur für bestimmte Merkmale und nicht für alle Leistungsbausteine.
Wann gilt das nicht?
Bei echten Vorerkrankungen, die im normalen Versicherungsverhältnis zu Leistungsausschlüssen geführt hätten, kann auch eine Open-House-Aktion keine Garantie für die spätere Erstattung bieten, wenn die Erkrankung in den AVB als Ausschlussgrund gelistet bleibt. Nicht alle Versicherer bieten solche Aktionen an; es handelt sich um freiwillige Vertriebsmaßnahmen.
Ärzteversichert beobachtet den Markt für PKV-Sonderaktionen und informiert bei relevanten Möglichkeiten, die für die individuelle Ärzte-Situation passen.
Quellen
- PKV-Verband
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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