Der PKV-Standardtarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Alttarif (§ 257 Abs. 2a SGB V a.F.), der seit 2009 durch den Basistarif ersetzt wurde; bestehende Versicherte im Standardtarif können dort verbleiben, Neueintritten ist er verschlossen.

Der Standardtarif wurde bis 2009 angeboten und war für langjährige PKV-Versicherte zugänglich, die die Beiträge nicht mehr tragen konnten. Er bietet GKV-ähnliche Leistungen bei einem auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzten Prämie. Seit 2009 ist der Basistarif der relevante Auffangtarif.

Hintergrund

Der Standardtarif war bis zur Einführung des Basistarifs 2009 die Absicherungslösung für PKV-Versicherte in finanziellen Notlagen. Er bietet GKV-ähnliche Leistungen und einen gedeckelten Beitrag. Bestehende Versicherte im Standardtarif können dort bleiben; der Basistarif hat ihn faktisch abgelöst. Für Ärzte als Versicherte oder Ärzte, die ältere Patienten mit Standardtarif behandeln, ist es wichtig zu wissen: Standardtarif-Patienten werden wie GKV-Patienten behandelt und können nicht nach GOÄ-Privatpreisen liquidiert werden; Ärzte rechnen nach dem Standardtarif-Honorar ab, das dem KV-Honorar entspricht.

Wann gilt das nicht?

Neu in die PKV eintretende Personen können den Standardtarif nicht mehr wählen; ihnen steht nur der Basistarif als Notfalloption offen. PKV-Versicherte, die noch im Standardtarif sind und ihre finanzielle Situation verbessert haben, können in reguläre Tarife mit Gesundheitsprüfung zurückwechseln.

Ärzteversichert berät PKV-versicherte Ärzte, die günstigere oder leistungsstärkere Alternativen zum Standardtarif oder Basistarif suchen.

Quellen

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