Die GKV fördert nach § 20 SGB V Präventionsmaßnahmen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention mit Zuschüssen von typischerweise 75 bis 150 Euro pro Maßnahme und Jahr.

GKV-Versicherte haben Anspruch auf Bezuschussung zertifizierter Präventionskurse (z. B. Yoga, Rückenkurse, Ernährungsberatung) mit ca. 75 bis 150 Euro je Kurs, maximal für zwei Kurse pro Jahr. Die Antragstellung erfolgt nach Kursabschluss bei der Krankenkasse mit Teilnahmebestätigung.

Hintergrund

§ 20 SGB V verpflichtet GKV-Krankenkassen, Leistungen zur Primärprävention und Gesundheitsförderung zu erbringen. Der GKV-Leitfaden Prävention definiert, welche Kurse als erstattungsfähig gelten; Anbieter müssen zertifiziert sein (Zentrales Prüfverfahren). Der GKV-Spitzenverband gibt jährlich einen Orientierungswert für Präventionsausgaben vor (2024: mindestens 5,95 Euro/Versicherter/Jahr). Für Ärzte relevant: Praxen können Präventionskurse als Anbieter zertifizieren lassen und damit eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen, wenn sie entsprechende qualifizierte Kursleiter beschäftigen.

Wann gilt das nicht?

PKV-versicherte Ärzte haben keinen GKV-Präventionsanspruch; hochwertige PKV-Tarife fördern Präventionsmaßnahmen jedoch ebenfalls oft mit ähnlichen Beträgen. Nicht zertifizierte Kursanbieter werden von der GKV nicht gefördert. Rein ärztliche Behandlungsleistungen (z. B. Check-up-Untersuchungen) fallen unter die Früherkennung (§ 25 SGB V), nicht unter Prävention.

Ärzteversichert informiert über die Möglichkeiten, Präventionsleistungen als Einkommensquelle in der Praxis zu etablieren, und berät zur passenden Absicherung dabei.

Quellen

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