Praxis-Benchmarking vergleicht die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen einer Arztpraxis mit Durchschnitts- und Spitzenwerten vergleichbarer Praxen, um Abweichungen zu erkennen und gezielt Optimierungsmaßnahmen einzuleiten.

Typische Benchmark-Kennzahlen für Arztpraxen: Umsatz pro Behandlungsfall, Personalkosten als Prozent des Umsatzes (Richtwert: 22 bis 28 %), Raumkosten (Richtwert: 8 bis 12 %) und Rendite vor Unternehmerlohn (Richtwert: 40 bis 50 % des Nettoumsatzes). Die KBV veröffentlicht jährlich Praxispaneldaten als Vergleichsgrundlage.

Hintergrund

Die KBV und Kassenärztliche Vereinigungen veröffentlichen jährliche Praxispanelberichte mit Durchschnittswerten nach Fachrichtung. Diese Daten ermöglichen einen strukturierten Vergleich der eigenen Praxis. Praxisberater und Steuerberater nutzen eigene Branchendatenbanken für tiefergehende Analysen. Typische Erkenntnisse aus dem Benchmarking: überdurchschnittliche Personalkosten (Hinweis auf Überbesetzung), unterdurchschnittliche GOÄ-Erlöse (Hinweis auf Optimierungspotenzial bei Privatpatienten) oder hohe Raumkosten (Hinweis auf überdimensionierte Praxisfläche).

Wann gilt das nicht?

Praxen in Sondersituationen (z. B. MVZ-Strukturen, rein privatärztliche Tätigkeit oder stark spezialisierte Praxen) lassen sich nur eingeschränkt mit Allgemeinpraktiker-Benchmarks vergleichen. Regionale Unterschiede (Stadtpraxis vs. Landpraxis) können die Vergleichbarkeit einschränken.

Ärzteversichert bietet Praxisinhabern im Rahmen der Gesamtberatung auch einen betriebswirtschaftlichen Check an, der Kennzahlen bewertet und Handlungsempfehlungen gibt.

Quellen

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