Die Praxis-Nachfolgeplanung beginnt idealerweise 5 bis 10 Jahre vor dem geplanten Ruhestand und umfasst Praxisbewertung, Suche nach einem Nachfolger, Vertragsgestaltung und steuerliche Optimierung des Übergabeprozesses.
Frühzeitige Nachfolgeplanung (ab 55 Jahren) ermöglicht die gezielte Steigerung des Praxiswerts, die Suche nach dem richtigen Nachfolger und die steueroptimierte Übergabe. Der Praxisverkauf kann unter bestimmten Voraussetzungen nach §§ 16, 18 EStG steuerbegünstigt (Freibetrag 45.000 Euro, halber Steuersatz) erfolgen.
Hintergrund
Laut KBV suchen jährlich mehrere tausend niedergelassene Ärzte einen Nachfolger; in ländlichen und unterversorgten Gebieten ist die Nachfolgesuche besonders schwierig. Mögliche Übergabemodelle: Direktverkauf, Übernahme durch einen Angestellten (Einarbeitung über mehrere Jahre), Übergang in eine BAG mit späterem Ausscheiden oder MVZ-Gründung als Übergangslösung. Die KV vermittelt über Nachfolgebörsen potenzielle Käufer. Steuerlich gilt: Gewinne aus dem Praxisverkauf sind als außerordentliche Einkünfte steuerbegünstigt, wenn der Inhaber mindestens 55 Jahre alt und dauerhaft berufsunfähig ist oder die Praxis vollständig aufgegeben wird.
Wann gilt das nicht?
Bei unerwarteter Erkrankung oder plötzlichem Todesfall kann eine geordnete Nachfolgeplanung nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden; hier ist eine Praxisnotfallplanung (mit bevollmächtigtem Vertreter) notwendig. MVZ-Strukturen erfordern andere Nachfolgeprozesse als Einzelpraxen.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur Integration der Praxisnachfolge in die Gesamtvermögens- und Altersvorsorgeplanung.
Quellen
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